Report - RED III-Umsetzung
„Eine Chance für den Klimaschutz“
Text
Deutschland steht in der Verpflichtung, zeitnah die Vorgaben der zuletzt 2023 geänderten EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien umzusetzen. Die Frist zur nationalen Umsetzung ist bereits gerissen. Die Renewable Energy Directive in ihrer dritten Fassung (RED III) legt als europäischer Rechtsrahmen fest, wie erneuerbare Energien gefördert und eingesetzt werden sollen – insbesondere im Verkehrssektor. Sie bestimmt, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Verkehr bis 2030 sein muss und welche Mindestvorgaben die EU-Mitgliedsstaaten dabei berücksichtigen müssen. Ob der nationale Gesetzgebungsprozess noch 2025 abgeschlossen werden kann, ist derzeit völlig offen – eine schwierige Lage für die Planung im Kraftstoffsektor.
Foto: GettyImages